Privatsphäre schützen! Warum fotografieren, filmen und telefonieren im Phönix-Bad verboten ist

Es kann viele Gründe geben, warum du nicht ungefragt fotografiert werden möchtest: weil es dir peinlich ist, halbnackt in den sozialen Medien geteilt zu werden. Weil du keine Trophäe für heimliche Verehrer:innen sein willst. Weil keiner zu wissen braucht, mit wem du gerade hier bist. Weil du prinzipiell einfach gefragt werden willst, bevor jemand abdrückt. Das ist dein gutes Recht. Und das aller Gäste. Und keiner wird gern von Telefongesprächen, Signal- und Klingeltöne aus der Entspannung gerissen, weder vom eigenen noch von einem fremden Handy. Deshalb bitten wir dich: Lass dein Handy und ähnliche Geräte im Spind. Laut unserer Haus- und Badeordnung sind Fotografieren, Filmen, Tonwiedergaben und Telefonieren im Phönix-Bad verboten!

Was gibt es besseres, als sich ganz im Hier und Jetzt zu entspannen, sich sorglos treiben zu lassen und ungestört Spaß zu haben? Deshalb bist du doch ins Phönix-Bad gekommen! Also schalte ab: keine störenden Nachrichten, keine nervigen Erinnerungen, keine aufregende Ablenkung beim Gaming. Um sich wirklich zu regenerieren, brauchen dein Kopf und dein Körper öfter mal eine Pause vom Bildschirm. Probier’s aus: Wenn du dich von deinem Handy nicht ablenken lässt, kommst du noch frischer und erholter vom Phönix-Bad nach Hause. Daheim kannst du dich dann wieder mit voller Energie um alles andere kümmern. 

Wenn du bei uns Musik hören willst, dann tu das mit Kopfhörern und einem reinen MP3-Player. Wenn du Lust zum Lesen hast, dann bring dir einen reinen E-Book-Reader, eine Zeitung oder ein Buch mit oder leihe dir kostenlos eines aus unseren Bücherregalen an der Kasse und im Sauna-Restaurant.

Unsere Hausordnung schützt dein Persönlichkeitsrecht

Um die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten zu regeln, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch. In unserer Haus- und Badeordnung heißt es:

§ 5 Verhaltensregeln 
(6) Das Fotografieren und Filmen im Schwimmbad- uns Saunabereich ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung. 
(…)
§ 9 Verhaltensregeln in der Saunaanlage
(12) In Saunaanlagen ist das Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablett, E-Book-Reader u. ä.), sind in der Saunalandschaft nicht gestattet.

Haus und Badeordnung

Diese Regeln gehen auf gesetzliche Grundlagen zurück. Jeder Mensch hat Anspruch darauf, dass seine Privatsphäre respektiert und geschützt wird. Dazu gehört, nur dann fotografiert oder gefilmt zu werden, wenn man der Aufnahme und seiner Verwendung ausdrücklich zugestimmt hat. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen und keine davon würde rechtfertigen, dass du ungefragt im Phönix-Bad filmst oder fotografierst. Ohne expliziter Zustimmung Aufnahmen von Dritten zum machen – auch wenn du denkst, man würde sie nicht erkennen – könnte sogar ein juristisches Nachspiel für dich haben. Wer’s doch riskiert, hat im besten Fall damit zu rechnen, von unsere:n Mitarbeiter:innen zurechtgewiesen zu werden. Wer sein Handy dann nicht freiwillig wegräumt, der muss mit einem Hausverbot rechnen.

Sollte es vorkommen, dass du dich durch die Handynutzung eines anderen Gastes gestört fühlst, so kannst du dich jederzeit an unsere Mitarbeiter wenden, die die Situation für dich klären.

Wir danken für deine Rücksichtnahme!